Aufgrund der anhaltend hohen Temperaturen, möchte die Feuerwehr Wiener Neustadt auf die beiden Waldbrandverordnungen 2019 der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt und des Magistrats Wiener Neustadt hinweisen. Immer wieder wurde die Feuerwehr der Statutarstadt in den letzten Tagen zu Wald- und Wiesenbränden alarmiert. Viele davon haben ihre Ursache in menschlichem Zutun. Die Feuerwehr appelliert an die Bevölkerung und Besucher der Stadt, beim Umgang mit unten angeführten Materialien momentan besondere Vorsicht walten zu lassen.
Ein Auszug aus der Verordnung für den Verwaltungsbezirk Wiener Neustadt Stadt:
In allen Waldgebieten des Verwaltungsbezirkes Wiener Neustadt-Stadt und in dessen Gefährdungsbereich (Nähe des Waldrandes) sind brandgefährliche Handlungen, wie das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer verboten!
Vor allem ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände wie Zündhölzer und Rauchwaren, sowie Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung!) im Waldbereich wegzuwerfen!
Gesamte Verordnung des Verwaltungsbezirkes BH Wr. Neustadt: Waldbrandverordnung_BH_WRN_2019
Gesamte Verordnung des Magistrats Wr. Neustadt: Waldbrandverordnung Magistrat Wr. Neustadt 2019
Bei Nichteachtung ist mit Geldstrafen bis zu € 7.270,- zu rechnen.