Was muss im Auto sein? Was ist sinnvoll mitzuführen? Und wie setze ich das alles richtig ein?

Die sogenannten Mitführpflichten bei Kraftfahrzeugen sind im §102 Kraftfahrgesetz (KFG) geregelt. Darunter fallen:

  • geeignete Warneinrichtung (Pannendreieck, Warndreieck)
  • reflektierende Warnkleidung (gem. ÖNORM EN 471)
  • Verbandzeug („Autoapotheke“, empfehlenswert gemäß ÖNORM V 5101)

Nicht verpflichtend in Österreich ist das Mitführen eines Feuerlöschers, empfehlenswert ist dies aber alle Male.

Ein 2kg Pulverlöscher reicht oft aus, um einen Entstehungsbrand zu löschen. Und keine Angst: Fahrzeuge explodieren nur in Hollywood-Filmen und bei Cobra 11.