Das Inverkehrbringen von Miniatur-Heißluftballone oder Wunschlaternen, Himmelslaternen, Skylaterns udgl. ist verboten. (Vgl. BGBl. II Nr. 423/2009)
Dieses Verbot bezieht sich auch auf die Herstellung und den Import von Wunschlaternen.
Diese wunderschön anzusehenden Himmelslaternen sind tatsächlich gefährlich. Der Gesetzgeber sieht folgende Risiken damit verbunden:
- Brandgefahr durch Entzündung der Wunschlaterne beim Start, Gefährdung umstehender Personen
- Brandgefahr durch Abbrennen in der Luft (zB durch Windstoß) und Abstürzen in brennendem Zustand
- Brandgefahr durch Absinken in regulär brennendem Zustand wegen Auftriebsverlust (undichte Ballonhülle)
- Brandgefahr durch Hineintreiben in ein Hindernis (zB Bäume, Gebäude)
- Brandgefahr durch glühende Reste nach „regulärer“ Landung
- Beeinträchtigung des bodennahen Luftverkehrs
- Irritation zB von Kraftfahrzeug-Lenkern und -Lenkerinnen durch herabsinkende Wunschlaternen
- Gefahr durch die Öffnungsringe, sofern sie aus Metall hergestellt sind (insbesondere für Vieh)
- Darüber hinaus kommt es auch zu Fehlalarmen bei der Feuerwehr.
- Quelle: ris.bka.gov.at