Das Inverkehrbringen von Miniatur-Heißluftballone oder Wunschlaternen, Himmelslaternen, Skylaterns udgl. ist verboten. (Vgl. BGBl. II Nr. 423/2009)
Dieses Verbot bezieht sich auch auf die Herstellung und den Import von Wunschlaternen.
Diese wunderschön anzusehenden Himmelslaternen sind tatsächlich gefährlich. Der Gesetzgeber sieht folgende Risiken damit verbunden:
Brandgefahr durch Entzündung der Wunschlaterne beim Start, Gefährdung umstehender Personen
Brandgefahr durch Abbrennen in der Luft (zB durch Windstoß) und Abstürzen in brennendem Zustand
Brandgefahr durch Absinken in regulär brennendem Zustand wegen Auftriebsverlust (undichte Ballonhülle)
Brandgefahr durch Hineintreiben in ein Hindernis (zB Bäume, Gebäude)
Brandgefahr durch glühende Reste nach „regulärer“ Landung
Beeinträchtigung des bodennahen Luftverkehrs
Irritation zB von Kraftfahrzeug-Lenkern und -Lenkerinnen durch herabsinkende Wunschlaternen
Gefahr durch die Öffnungsringe, sofern sie aus Metall hergestellt sind (insbesondere für Vieh)
Darüber hinaus kommt es auch zu Fehlalarmen bei der Feuerwehr.
Quelle: ris.bka.gov.at